Das Kartellamt sieht durch Preisvorgaben beim Reifengroßhandel die sogenannte Preissetzungsfreiheit eingeschränkt. Die Wettbewerbshüter gehen gegen drei Firmen vor.
Die Baywa-Krise ruft auch das Bundesamt für Justiz auf den Plan - der Konzern hat gegen eine Vorschrift des Handelsgesetzbuchs verstoßen. Die finanziellen Folgen sind allerdings verkraftbar.
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