Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich heute (ab 10.00 Uhr) mit den Anforderungen an Unternehmen, die mit herabgesetzten Preisen für ihre Produkte werben wollen. In dem konkreten Fall klagt die Wettbewerbszentrale gegen den Lebensmitteleinzelhändler Netto Marken-Discount - nicht zu verwechseln mit der vor allem im Norden und Osten Deutschlands vertretenen Discounterkette Netto mit einem Hund im Logo.
Netto hatte das Kaffee-Produkt in einem Prospekt mit der Aussage beworben, dieses sei um 36 Prozent heruntergesetzt worden. Dabei wurde der aktuelle Preis (4,44 Euro), sowie der Preis der Vorwoche (6,99 Euro) angegeben. Die Krux: erst in einer Fußnote konnte der Verbraucher nachlesen, dass das Produkt in den letzten 30 Tagen schon einmal 4,44 Euro gekostet hatte.