Erneut hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Regelung zur Tötung von Fischottern im Freistaat gekippt und vorläufig außer Kraft gesetzt. Das teilte das Gericht in München auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach seien die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Bund Naturschutz in Bayern (BN) angegriffenen Regelungen rechtswidrig.
Gericht betont hohen Schutzstatus von Ottern
Das Gericht folgte zwar der Begründung für das Verbot in dem Punkt, dass Fischotter schwere Schäden am Fischbesatz von Teichanlagen verursachen könnten. Fakt sei aber, dass der Fischotter eine besonders und streng geschützte Art sei. So fehlten in der Regelung etwa Jagd- und Schonzeiten.
Ebenso meldete das Gericht Zweifel an, dass die Verwendung von Lebendfallen in Verbindung mit elektronischen Fangmeldern tierschutzrechtlich zulässig sei. Dadurch könne nicht verhindert werden, dass auch weibliche Otter gefangen würden, die aber nicht für die Jagd freigegeben seien.
«Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, es ist in den wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt», sagte die Artenschutzexpertin des Bund Naturschutz (BN), Christine Margraf. «Auch die Bayerische Staatsregierung kann sich nicht einfach über europäisches Artenschutzrecht hinwegzusetzen.» Verluste in der Teichwirtschaft hätten viele Ursachen und nähmen nicht zuletzt durch die Klimakrise immer mehr zu. «Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter zu versteifen, brauchen die Teichwirte praxisnahe Unterstützung im Rahmen der geltenden Gesetze», betonte sie.