Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung einer Frau wegen Volksverhetzung nach Nutzung eines Davidsterns bei einer Corona-Demo aufgehoben. Das Landgericht Traunstein hatte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt (90 Tagessätze zu je 20 Euro). Wie die Pressestelle des Obersten Landesgerichts mitteilte, muss eine andere Strafkammer des Traunsteiner Landgerichts den Fall nun neu entscheiden (Az. 206 StRR 199/24).
Die angeklagte 49-Jährige hatte bei einer Demonstration gegen die staatlichen Maßnahmen wegen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 an einem Arm ihres Mantels eine gelbe Binde mit der Aufschrift «Ungeimpft» sowie einen Davidstern ebenfalls mit der Bezeichnung «Ungeimpft» getragen.
Diese Zeichen waren damals mehrfach bei Kundgebungen von Corona-Maßnahmen-Gegnern gesehen worden. Wegen der Anspielung dieser Zeichen auf die Stigmatisierung und die Verfolgung der Juden während des Nazi-Terrors wurde das Tragen während der Corona-Demos oft als antisemitisch kritisiert. Ungeachtet dessen ist es die Frage, ob die Nutzung der Zeichen auch strafbar ist und den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.