München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekanntgegebene Beobachtung mit seinem heute gesprochenen Urteil als unbegründet ab. Das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt.
So lägen Äußerungen vor, die auf «einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren», teilte das Gericht zur Begründung mit. Mit Blick auf Menschen muslimischen Glaubens soll demnach ein Bedrohungs- und Schreckensszenario aufgebaut, Deutsche mit Migrationshintergrund sollen demnach Menschenwürde-verletzend ausgegrenzt werden. Ein Teil der Äußerungen gehe über die für eine Oppositionspartei zulässige Kritik an der Regierung hinaus.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als Bestätigung für den Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD. «Nun gilt es, die Entwicklung der AfD weiter genau zu beobachten. Der Freistaat Bayern hat auch zur Verstärkung der Beobachtung von Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten das Personal des Verfassungsschutzes weiter verstärkt», sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Verfassungsfeindliche Bestrebungen könnten in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht stillschweigend hingenommen werden.