Bayerns Kommunen können künftig besser gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zugunsten von touristischen Angeboten vorgehen. Der Landtag in München stimmte für die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung, die es Städten und Gemeinden erlaubt, ein digitales und bürokratiearmes Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen einzuführen. Wer dafür künftig seine Wohnung auf einer Online-Buchungsplattform wie Airbnb anbieten will, muss sich zunächst offiziell registrieren. Die dann vergebene Registrierungsnummer muss anschließend bei der jeweiligen Online-Plattform angegeben werden.
Zweckentfremdungsgesetz tritt zum 1. April 2026 in Kraft
Zugleich erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, an dem EU-weit vorgesehenen Datenaustausch mit den Online-Plattformen teilzunehmen und die für den Vollzug notwendigen Vermietungsdaten über eine einheitliche digitale Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur abzurufen. Auf diese Weise können die Gemeinden kontrollieren, wer Wohnraum möglicherweise illegal für Kurzzeitvermietungen zweckentfremdet und so dem Wohnungsmarkt entzieht. Das reformierte Zweckentfremdungsgesetz tritt zum 1. April 2026 in Kraft.
Airbnb und andere Buchungsplattformen stehen insbesondere in Ballungsräumen in der Kritik, den Wohnraummangel zu verschärfen, weil Privatpersonen ihre Wohnungen lieber teurer an Kurzurlauber vermieten, als sie auf dem Mietwohnungsmarkt anzubieten.
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