Die Gegner von zwei neuen Hochhäusern in München sind mit auf einer auf einen Bürgerentscheid abzielenden Klage gescheitert. Die Fragestellung sei nicht bestimmt genug «und darf deshalb nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein», entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Die Entscheidung kann demnach nicht angefochten werden.
Drei Vertreter des Bündnisses Hochhausstop hatten bei der Stadt Unterschriftenlisten vorgelegt, um die Münchner über folgende Frage entscheiden zu lassen: «Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?»
Die Stadt hatte das Bürgerbegehren zu dieser Frage als unzulässig zurückgewiesen. Ein Eilantrag der Hochhausgegner gegen diese Entscheidung scheiterte am Münchner Verwaltungsgericht.