Die AfD, die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich seit ihrem erstmaligen Einzug in den Landtag 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium und im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG). Nun befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung mit einer AfD-Klage, und zwar gegen ihre Nicht-Wahl ins PKG in der vergangenen Legislaturperiode. Bei dem Termin am 15. Mai soll erörtert werden, ob damit gegen verfassungsmäßige Rechte der AfD-Fraktion verstoßen worden sei, teilte das höchste bayerische Gericht am Mittwoch mit. Mit einer Entscheidung wird erst einige Zeit nach der mündlichen Verhandlung gerechnet.
Das Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.
Seit Ende 2018 konnte aber in zahlreichen Wahlgängen kein AfD-Fraktionsmitglied eine Mehrheit hinter sich vereinen. Die Wahl in der Plenarsitzung ist geheim, die Abgeordneten können frei abstimmen. Der Platz blieb somit unbesetzt. Im Sommer 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, wegen Unzulässigkeit. Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - die wird nun verhandelt.