Bayerns Oberstes Landesgericht verhandelt im September eine Oktoberfest-Klage mit Zündstoff: Gestritten wird um die Frage, ob der seit über 200 Jahren von der Münchner Stadtverwaltung praktizierte Ausschluss auswärtiger Wirte vom Bierzelt-Betrieb rechtens ist. Der klagende Wirt Alexander Egger will erreichen, dass die Stadtverwaltung den mutmaßlich sehr lukrativen Betrieb der großen Festzelte europaweit ausschreibt. Er betreibt bislang ein kleines Zelt und hatte sich vergeblich um ein großes beworben.
Bislang ließ das Gericht keine Tendenz erkennen
Das Oberste Landesgericht hatte zwar kürzlich in einer vorläufigen Entscheidung grünes Licht für die diesjährige Vergabe und damit auch den Aufbau der beiden Zelte gegeben. Grund war, dass eine europaweite Ausschreibung in der Kürze der Zeit ohnehin nicht möglich gewesen wäre, denn die diesjährige Wiesn beginnt am 19. September.
In der Hauptsache steht die Entscheidung jedoch aus, und eine wie auch immer geartete Tendenz in die eine oder andere Richtung hatte der zuständige Senat nicht erkennen lassen. Ebenfalls unklar ist, wann das Urteil gesprochen werden könnte. Üblicherweise verkünden Obergerichte in Zivilverfahren nach einer mündlichen Verhandlung keine sofortige Entscheidung, sondern setzen einen Verkündungstermin fest.
Historischer Präzedenzfall: Ein Nürnberger Wirt schlich sich ein
Das erste Oktoberfest auf der Theresienwiese fand im Jahr 1810 statt. Nach Angaben der Münchner Stadtverwaltung auf deren Oktoberfest-Webseite dürfen bereits seit 1825 ausschließlich Münchner Wirte Bier ausschenken. Anfänglich handelte es sich noch um gewöhnliche kleine Bierbuden. Das erste Großzelt wurde demnach 1898 aufgebaut - im Auftrag eines eigentlich nicht berechtigten Nürnberger Wirts, der örtliche Strohmänner angeheuert hatte. Wie viel Gewinn den Gastronomen am Ende netto in ihren Kassen bleibt, ist unbekannt.
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