Die bayerische Justiz klagt über Mehrarbeit durch das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis. Weil das Gesetz auch eine rückwirkende Amnesty-Regelung vorsieht, müssen Staatsanwaltschaften im Freistaat Tausende eigentlich abgeschlossene Altfälle noch mal überprüfen. Allein die Staatsanwaltschaft München I zählt knapp 4000 bereits erledigte Verfahren, deren Akten noch einmal gesichtet werden müssen, wie Sprecherin Anne Leiding mitteilte. Setze man für jede Überprüfung nur zehn Minuten an, komme man auf 39 000 Minuten. Das entspricht nach Angaben der Behörden 650 Stunden und damit der Wochenarbeitszeit von 16 Arbeitskräften.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Bundesregierung sieht vor, dass rechtskräftige und noch nicht vollständig vollstreckte Strafen für Delikte, die vom 1. April an nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Bis das Cannabisgesetz am 1. April in Kraft tritt, muss die Staatsanwaltschaft also zahlreiche Altfälle überprüfen, die nach dem neuen Recht nicht zu Strafen hätten führen dürfen.