Nach dem Urteil wegen eines Hammerangriffs auf zwei Schüler durch einen 15-Jährigen haben sowohl dessen Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision eingelegt. «Als nächste Schritte stehen jetzt die schriftliche Begründung des Urteils und die sich dann anschließende Begründungsfrist für die Revision an. Dann wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof vorgelegt», erläuterte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Der 15-Jährige war zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass er zwei Schüler auf einem Pausenhof in der Kleinstadt Friedberg mit einem Hammer leicht bis mittelschwer verletzt hatte.