Was für ein Skandal. Ein renommierter Rechtsmediziner soll in seiner Doktorarbeit ganze Passagen abgeschrieben haben. Ein Vorwurf, der vor einigen Jahren die Münchner Rechtsmedizin erschütterte, betraf sie doch deren Leiter Matthias Graw. Doch nun ist klar: Dahinter steckte ein perfider Racheplan. Denn das wissenschaftliche Werk, aus dem die Plagiate stammen sollten, war gefälscht. Der Urheber dieser Fälschung, ein 72 Jahre alter Arzt, wurde nun vom Landgericht München I in zweiter Instanz verurteilt. Er muss sehr viel Geld zahlen.
Berufliche Existenz «vor dem Aus»
Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, der 72-Jährige habe die Plagiatsfälschung mit sehr hoher krimineller Energie begangen. Und er verwies auf die drastischen Folgen für das Opfer. So sei das Ansehen des renommierten Leiters der Rechtsmedizin stark beschädigt worden. Auch seine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin habe er ruhen lassen müssen.
Wenn seine Dissertation tatsächlich ein Plagiat gewesen wäre, wäre die Habilitation hinfällig gewesen, seine Professur, alle Qualifikationen und Stellen. Erhaltene Gelder hätte er zurückzahlen müssen. Doch nicht nur finanzielle Auswirkungen wären denkbar gewesen. Aufgrund der Vorwürfe habe die «ganze berufliche Existenz» des renommierten Rechtsmediziners «beinahe vor dem Aus» gestanden.
«Schädel spalten» für die Forschung
Los ging es 2020, als die Mutter des Angeklagten starb. Er habe damals Graw eine E-Mail geschrieben und habe angeboten, bei der Aufklärung ihres Todes zu helfen, sagte der 72-Jährige in seinem letzten Wort. Er habe vorgeschlagen, bei der Obduktion ihren «Schädel zu spalten» und im Gehirn nachzuschauen, ob Coronaviren für ihren Tod gesorgt hätten. Graw habe darauf aber nicht reagiert. Stattdessen sei er in der Öffentlichkeit als Psychopath dargestellt worden.
Es mag aus Sicht des Angeklagten verständlich sein, sich in so einem Fall zu ärgern oder enttäuscht zu sein, sagte der Vorsitzende Richter. Das rechtfertige aber natürlich keineswegs das spätere Verhalten. Graw sei zudem nicht an der Obduktion beteiligt gewesen. Er habe nur als Institutsleiter unterschrieben.
Dass die Frau nach ihrem Tod überhaupt in der Rechtsmedizin landete, hat mit einem Ermittlungsverfahren zu tun. Die Obduktion habe aber keine Hinweise auf einen gewaltsamen Tod ergeben, das Verfahren sei deshalb eingestellt wurden, sagte die Staatsanwältin.