Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein mutmaßliches Mitglied der Huthi-Miliz aus dem Jemen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer eineinhalbjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Erstmals ging es laut Gericht damit vor einem deutschen Staatsschutzsenat darum, ob die sogenannte Huthi Bewegung im Jemen als terroristische Vereinigung im Ausland einzuordnen ist.
Es sei aber – so die Vorsitzende Richterin Sigrid Dörmer laut Mitteilung – vor allem darum gegangen, dem Auftrag des Jugendgerichtsgesetzes zu folgen und die richtige Sanktion für den heute 20 Jahre alten Mann zu finden.