Äußerlich gänzlich unberührt verfolgt der Angeklagte im Mordprozess nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München die Urteilsbegründung. Hört den Schilderungen zu, wie er den Wagen von hinten in die Menge steuerte. Wie eine Mutter und ihre Tochter im Kinderwagen durch die Luft flogen und tödliche Verletzungen erlitten. Welche teils lebensgefährliche Folgen andere Opfer davontrugen. Wie ihn der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld feststellt – und er somit nicht nach 15 Jahren Gefängnis auf eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung hoffen kann.
Zwar hatte der 25-Jährige nach Einschätzung des Gerichts keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen und kein geschlossenes islamistisches Weltbild. Dennoch: «Der Angeklagte wollte jedenfalls handlungsleitend eine möglichst große Anzahl willkürlich ausgewählter Menschen, die er als Ungläubige ansah, als Reaktion auf die Situation der Muslime in islamischen Ländern angreifen und töten», begründete der Vorsitzende Richter Michael Höhne die Entscheidung. Er habe eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah sowie sich selbst und anderen als guter Muslim beweisen wollen.