Die Staatsregierung hat während der Corona-Pandemie eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn zum Kauf von Schutzmasken teilweise nur unzureichend beantwortet. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München entschieden. Konkret monierten die Richter etwa eine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts im März 2021, da «ohne hinreichende Begründung» eine Frage zur geprüften Schutzwirkung von FFP2-Masken eines bestimmten Herstellers «vollständig unbeantwortet bleibt».
Gesundheitsministerium reagierte Verhalten auf Urteil
Das Gesundheitsministerium reagierte verhalten auf das Urteil. «Wir haben im Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Staatsregierung unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie mit hohem Zeitdruck und großer Arbeitsbelastung dem Informationsbedürfnis des Antragstellers von Brunn in ausreichendem Umfang nachgekommen ist. Bestätigt wurde nun, dass dies weitgehend auch geschehen ist - abgesehen von zwei Teilfragen», teilte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Staatsregierung nannte Klage im Verfahren «unbegründet»
Die Staatsregierung hatte die Klage von Brunn schon im Verfahren als «unbegründet» bezeichnet. «Sie verweist insbesondere auf ein fehlendes Informationsbedürfnis, weil der Antragsteller bereits umfangreiche Auskünfte auf vorangegangene Anfragen erhalten habe», hieß es in der Urteilsbegründung.
Von Brunn zufrieden: «Kontrollrechte des Parlaments» gestärkt
Von Brunn wertete das Urteil als Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments und vor allem der Opposition. «Die Regierung ist dem Parlament Rechenschaft schuldig und darf nicht einfach unbequeme Auskünfte verweigern – das gilt auch in einem Krisenfall wie Corona», sagte er.
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