loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Gericht lässt Rodung von Bannwald für Stahlwerk zu

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht es als legitim an, dass die Lech-Stahlwerke für eine Fabrikerweiterung Wald roden. (Archivbild) / Foto: Stefan Puchner/dpa
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht es als legitim an, dass die Lech-Stahlwerke für eine Fabrikerweiterung Wald roden. (Archivbild) / Foto: Stefan Puchner/dpa

Ein geschützter Wald fällt, damit ein Stahlwerk wachsen kann – trotz seltener Fledermäuse. Was das Gericht zur Abwägung von Klima- und Industrieinteressen sagt.

Naturschützer haben wegen der Rodung eines Waldstücks bei den Lech-Stahlwerken erneut eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München lehnte den Normenkontrollantrag des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung des Stahlwerks ab, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Das Unternehmen aus Meitingen (Landkreis Augsburg) will einen Teil eines sogenannten Bannwaldes, der eine besondere Schutzfunktion hat, für die Erweiterung des Stahlwerks fällen. Als Ersatz soll ein neuer Wald auf einer Ausgleichsfläche entstehen. Ein Teil des Bannwaldes wurde bereits 2022 gefällt. Es geht um knapp 18 Hektar, die in Bauland umgewandelt werden sollen.

Der BN hatte drauf verwiesen, dass Bannwald die höchste Waldschutzkategorie im Freistaat sei und solch ein Wald nicht für eine Industrieerweiterung fallen dürfe. «Gerade in Zeiten der Klimakrise brauchen wir künftig mehr statt weniger alten Wald», sagte der BN-Vorsitzende Martin Geilhufe.

Richter sehen keine Alternative zu der Rodung

Der VGH verwies hingegen auf die regionale und überregionale Bedeutung der Stahlwerke. Die geplanten Ausgleichsflächen seien zusammen mit den zu erhaltenen Waldflächen geeignet, die Eingriffe in den Wald ausreichend zu kompensieren. Der Senat sah auch keine Planungsalternativen zu der Rodung.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht in Augsburg eine Klage gegen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung im Kontext der Rodung abgewiesen. In diesem Fall ging es darum, dass in dem Wald streng geschützte Fledermausarten nachgewiesen wurden.

Die schwäbischen Lech-Stahlwerke bezeichnen sich als Bayerns größtes Recyclingunternehmen. Die rund 800 Mitarbeiter verwerten Schrott und stellen daraus neue Stahlprodukte her.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten