Nach dem Freispruch des ursprünglich wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilten Mannes erwägt die Staatsanwaltschaft unter Umständen Konsequenzen. «Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft diese sorgfältig prüfen und gegebenenfalls die Ermittlungsarbeit entsprechend nachbereiten», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein der Deutschen Presse-Agentur. Was genau «nachbereiten» in diesem Zusammenhang bedeutet, ließ er zunächst offen.
23-Jähriger im zweiten Prozess freigesprochen
Zuvor hatte das Landgericht Traunstein den 23 Jahre alten Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, die Studentin Hanna im oberbayerischen Aschau auf dem Heimweg aus der Diskothek «Eiskeller» getötet zu haben.
Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafür, dass er zu Unrecht in Haft gesessen habe. «Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist», sagte sie. Das müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben.
Verteidiger fordern Konsequenzen
Die Verteidiger hatten die Ermittler und dabei vor allem die Kriminalpolizei in Rosenheim scharf kritisiert - und das für die Polizei zuständige bayerische Innenministerium sowie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium verwies nach einer entsprechenden Anfrage der dpa an die Traunsteiner Staatsanwaltschaft.
Auch die Richterin des ersten Verfahrens an einer anderen Kammer des Landgerichts Traunstein, in dem der inzwischen 23-Jährige für den Mord an der Studentin verurteilt und ins Gefängnis geschickt worden war, wurde von den Anwälten des Mannes schärfstens kritisiert. Verteidigerin Regina Rick kündigte eine Amtshaftungsklage an und forderte das Justizministerium zu Konsequenzen auf.
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