Im Mordprozess nach dem Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München hat die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. «Der Angeklagte leidet an einer hebephrenen Schizophrenie, und diese hat sich in der Tatbegehung Bahn gebrochen und hat zu schrecklichem Leid und dem Tod von zwei Menschen geführt», sagte einer der beiden Verteidiger des 25-Jährigen vor dem Oberlandesgericht München.
Die hebephrene Schizophrenie ist eine im Jugendalter beginnende Form der psychischen Erkrankung, bei der anstelle von Wahnvorstellungen vor allem ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen.
Der Verteidiger verwies darauf, dass das Gericht nicht an die Beurteilung des Sachverständigen gebunden sei. Der Gutachter hatte nur eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung, jedoch keine akute Psychose festgestellt.