Jahrelang wurde ermittelt, monatelang im Gerichtssaal verhandelt - am Ende stehen fast vollständige Freisprüche. Lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro für das Nebendelikt Urkundenfälschung verhängte die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen einen der beiden Angeklagten. Ein Betrugsvorsatz beim Handel mit aus China eingeführten Corona-Schutzmasken sei nicht nachweisbar gewesen, urteilte das Gericht.
Millionenbetrug vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz zunächst Betrug im Millionen-Volumen vorgeworfen - den Tatvorwurf aber bereits im Plädoyer bis auf einen kleinen Rest im Wert von knapp 18.000 Euro aus Mangel an Beweisen fallengelassen.
Auch bei dem verbliebenen Vorwurf, für den die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen gefordert hatte, sah die 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Barbara Reim jedoch kein schuldhaftes Verhalten. Lediglich einer der beiden Angeklagten - ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler - wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Er hatte sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht, weil er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte. Zahlen wird er das Geld nicht müssen: Er hatte mehr als 80 Tage in Untersuchungshaft verbracht, die Strafe ist somit bereits gesühnt. Für den Rest der Vorwürfe wurde auch er freigesprochen.