Logo DieBayern.de News
Nachrichten / Beruf

Füracker: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder ist vertretbarer Kompromiss

Füracker: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Länder ist vertretbarer Kompromiss
Bayerns Finanzminister Füracker kommentiert den Tarifabschluss der Länder. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
Von: DieBayern.de News
Für die Beschäftigten in Unikliniken oder Behörden der Länder gibt es einen Tarifabschluss. Das sagt Bayerns Finanzminister dazu.

Für den bayerischen Finanzminister Albert Füracker (CSU) ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder ein «vertretbarer Kompromiss». Die Rahmenbedingungen der Verhandlungen seien alles andere leicht gewesen, sagte er laut Mitteilung.

«Weiterhin steigende Lebenshaltungskosten stehen angespannten öffentlichen Staatshaushalten gegenüber. Für den Freistaat Bayern mit hoher Personalausgabenquote wird die Umsetzung des Tarifergebnisses ein enormer Kraftakt», erklärte Füracker weiter. «Klar ist aber auch: Die Funktionsfähigkeit unseres Landes hängt maßgeblich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab – sie leisten jeden Tag hervorragende Arbeit.»

Vertrag bis Ende Januar 2028

Die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sollen in drei Schritten insgesamt 5,8 Prozent mehr Geld bekommen. Darauf einigten sich die Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund dbb mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nach tagelangen Tarifverhandlungen. Der neue Tarifvertrag soll 27 Monate laufen, bis zum 31. Januar 2028. Weitere Warnstreiks oder gar ein unbefristeter Streik sind damit vom Tisch.

Verhandelt wurde für die rund 925.000 Tarifbeschäftigten der Länder. Wenn der Abschluss wie üblich auf die mehr als 1,3 Millionen Beamten und Pensionäre übertragen wird, sind insgesamt 2,2 Millionen Menschen betroffen.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBayern.de News
Artikel von

DieBayern.de News

DieBayern.de News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media