Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat das Gericht die beiden Angeklagten K. und U. zu Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sechs Monate davon gelten wegen Verfahrensverzögerungen bereits als vollstreckt, wie die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner sagte. Die beiden Männer im Alter von 71 und 63 Jahren seien der Steuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von mehr als 343 Millionen Euro schuldig. Zusammen mit weiteren Personen hätten sie in einem Umfang, der seinesgleichen suche, in die Staatskasse gegriffen und sich «schamlos bedient». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Strafe liegt zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die jeweils fünf Jahre und zehn Monate gefordert hatte, und der Vorstellung der Verteidiger von jeweils vier Jahren.
Das Gericht hatte den beiden Männern - neben Geständnis und Kooperationsbereitschaft - unter anderem zugutegehalten, dass sie noch keinerlei Erfahrungen mit dem Strafvollzug hätten und daher besonders haftempfindlich seien. Ebenso den Versuch einer Schadenswiedergutmachung und dass sie ihre Taten offensichtlich «zutiefst bereuen».