Rund fünf Monate nach Anklageerhebung ist unklar, ob es zum Prozess gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut kommt. «Es ist noch keine Entscheidung über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung getroffen worden», teilte eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Weitere Angaben machte sie nicht.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den 51-Jährigen wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags angeklagt. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz. Beide sollen bei ihrer Befragung in dem Ausschuss «bewusste Falschaussagen» gemacht haben.
Der ehemalige CSU-Minister tritt dem Vorwurf «nachdrücklich entgegen», wie Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause bei Anklageerhebung sagte. Auch der frühere Staatssekretär bestreitet den Vorwurf nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Zuständig für das Verfahren ist beim Berliner Landgericht die 38. Strafkammer. An deren Spitze fehlt derzeit laut Geschäftsverteilungsplan ein Vorsitzender Richter beziehungsweise eine Richterin. Dies soll sich nach den Angaben erst zum April ändern.