Zum 15. August sind in Bayern zwei neue Verordnungen der Staatsregierung zum Umgang mit dem Fischotter in Kraft getreten. Damit ist das Töten der streng geschützten Tiere in Ausnahmefällen erlaubt. Die Verordnungen sollen Interessen von Tierschützern und Teichwirten aus artenschutz- und jagdrechtlicher Sicht berücksichtigen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert mit Kritik. Der Fischotter breitet sich im Freistaat wieder aus und bereitet insbesondere der Teich- und Fischereiwirtschaft Sorge.
Eine Sprecherin des Umweltministeriums teilte mit, die neue Regelung ermögliche Fischotterentnahmen zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft und beschleunige das Verfahren für eine Ausnahmeerteilung. Begleitend seien vom Wirtschaftsministerium jagdrechtliche Anpassungen zu den Modalitäten der Entnahme erfolgt.
Mit der Neuregelung werde den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur vorherigen Fischotterverordnung Rechnung getragen, sagte die Sprecherin. So werde die Höchstzahl zur Entnahme künftig über eine formelle Entscheidung der Naturschutzbehörde festgelegt.