Wie viele Frauen arbeiten in Bayern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst? Das bayerische Kabinett will zukünftig nicht mehr regelmäßig über Fragen wie diese berichten. Das geht aus dem Entwurf des sogenannten vierten Modernisierungsgesetzes hervor, der sich aktuell noch in der Verbandsanhörung befindet. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Aktuell ist die Staatsregierung dazu verpflichtet, dem Landtag im Abstand von fünf Jahren zu berichten, ob die Ziele des Gleichstellungsgesetzes erreicht werden.
Kritik von Grünen und SPD, Lob von der AfD
Die Landtags-SPD kritisiert die geplante Abschaffung des Gleichstellungsberichts scharf. «Er ist eine zentrale – wenn nicht die einzige – systematische Informationsquelle darüber, wie es um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Bayern tatsächlich steht», betonte die SPD-Abgeordnete Simone Strohmayr. Der Bericht zeige auf, wo Fortschritte erzielt wurden, aber eben auch, wo es weiter hake – etwa beim Frauenanteil in Führungspositionen, bei der Entgeltgleichheit oder in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch die Grünen lehnen die Gesetzesänderung ab: «Ohne den Gleichstellungsbericht wird es künftig überhaupt keine Zahlen mehr dazu geben, wie es um die (von der Verfassung gebotene) berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern bestellt ist – wir sprechen hier von ca. 350.000 Beschäftigten in der Staatsverwaltung. Die Staatsregierung handelt nach dem Motto: Was ich nicht weiß, darum muss ich mich auch nicht kümmern», sagte Fraktionsvize Johannes Becher.
Die AfD-Fraktion dagegen befürwortete die Änderung: «Wir begrüßen das als richtigen Schritt, der den Dienststellen mehr Flexibilität verschafft und ihnen die Möglichkeit einräumt, sich mehr mit den Dienstleistungen für die Bürger zu beschäftigen als mit sich selbst», sagte Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner.