Ein Aushang gegen Israelis hat für ein Fürther Restaurant keine juristischen Folgen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung seien eingestellt worden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Heike Klotzbücher. Die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass der Straftatbestand nicht erfüllt sei. Zuerst hatten die «Nürnberger Nachrichten» berichtet.
Der Aushang in dem mittelfränkischen Restaurant hatte im September für viel Kritik gesorgt, unter anderem von der israelitischen Kultusgemeinde Fürth und Bayerns Antisemitismusbeauftragten. Bei der Staatsanwaltschaft gingen mehrere Anzeigen ein. Im Fokus stand dabei der Satz: «Israelische Bürger sind in diesem Lokal nicht willkommen.» Diese Äußerung überschreite unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit noch nicht die Grenze zur Strafbarkeit, erläuterte Klotzbücher.