Der tödliche Schuss eines heute 15-jährigen Mittelschülers auf einen ein Jahr jüngeren Mitschüler in Lohr am Main kam von hinten. Das Projektil habe das Opfer in den Hinterkopf getroffen, bestätigte ein Gerichtsgutachter. Das Landgericht Würzburg verhandelt seit zehn Tagen in dem aufsehenerregenden Fall. Der 15-Jährige hatte den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung gestanden. Er sei allerdings nicht absichtlich gefallen. Die genauen Umstände der Gewalttat ließen sich nicht mehr rekonstruieren, sagte ein weiterer Gutachter vor Gericht aus.
Zehn Jahre als Höchstmaß für Mord
Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.
Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt.
Laut Angaben des Gerichts könnte der Prozess schon Anfang August zu Ende gehen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 19. Juli anberaumt.
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