Zwei Stimmkreise müssen für Landtagswahl verändert werden
Für die Landtagswahl im Herbst 2028 in Bayern müssen zwei Stimmkreise verändert werden. Im Wahlkreis Oberbayern sei ein Neuzuschnitt des Stimmkreises 131 Weilheim-Schongau wegen der geänderten Einwohnerzahl «zwingend erforderlich», teilte die Staatskanzlei nach einer Sitzung des Kabinetts unter Berufung auf den Stimmkreisbericht mit. Die Zahl der wahlberechtigten Einwohner liege im Stimmkreis um 25,8 Prozent über dem Wahlkreisdurchschnitt und überschreite damit die aus Gründen der Wahlgleichheit gesetzlich vorgeschriebene Toleranzgrenze. Zudem drohe den Angaben zufolge im Wahlkreis Oberpfalz der Stimmkreis 307 Tirschenreuth die zulässige Grenze zum Wahltag im Jahr 2028 zu unterschreiten, hier weiche die Einwohnerzahl «derzeit um minus 24,0 Prozent vom Wahlkreisdurchschnitt ab». Der Bericht schlägt bei der Neuordnung vor, die Gemeinde Pähl aus dem Stimmkreis Weilheim-Schongau dem Stimmkreis Starnberg zuzuordnen. Um den Stimmkreis Tirschenreuth zu vergrößern, soll die bislang im Stimmkreis 301 Amberg-Sulzbach gelegene Gemeinde Vilseck umgegliedert werden. Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landesparlaments – also bis zum 8. Oktober 2026 – einen Bericht über die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten in den Wahl- und Stimmkreisen zu geben. Darin müssen auch besagte Vorschläge zur Veränderung der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung enthalten sein, sofern das durch die Veränderung der Zahl der Wahlberechtigten geboten ist. Die Staatskanzlei betonte, die Stimmkreiskontinuität habe für sie eine hohe Bedeutung, weshalb auf weitere Änderungsvorschläge verzichtet worden sei. Die bisherige Verteilung der 180 Landtagsmandate auf die sieben Regierungsbezirke soll dagegen für die kommende Landtagswahl so bleiben. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenRegierung muss Bericht zu Wahlkreisen vorlegen