Die Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Ansbach rechtmäßig. Die AfD-Fraktion hatte nach einer Änderung der Geschäftsordnung beklagt, die neue Regelung gehe missbräuchlich zu ihren Lasten. Dem sei das Gericht aber nicht gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Mit großer Mehrheit hatte der Stadtrat Ende November beschlossen, die Mindestgröße einer Fraktion künftig auf vier Mitglieder festzulegen. Als Folge verlieren Linke und AfD ihren Fraktionsstatus, da beide aktuell nur drei Mitglieder haben.
Aus Sicht des Gerichts verstößt die Änderung weder gegen höherrangiges Recht noch liege ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, zitiert die Stadt aus dem Gerichtsbeschluss. Die Festlegung einer Mindestgröße verfolge einen legitimen Zweck und erscheine unbedenklich.