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Verwaltungsgericht bestätigt Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat

Verwaltungsgericht bestätigt Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat
Fraktionen im Nürnberger Stadtrat müssen künftig mindestens vier Mitglieder haben. (Archivbild) / Foto: Nicolas Armer/dpa
Von: DieBayern.de News
Im Nürnberger Stadtrat müssen Fraktionen künftig aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Die AfD versuchte, diesen Schritt vor Gericht noch zu verhindern.

Die Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Ansbach rechtmäßig. Die AfD-Fraktion hatte nach einer Änderung der Geschäftsordnung beklagt, die neue Regelung gehe missbräuchlich zu ihren Lasten. Dem sei das Gericht aber nicht gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher mit. 

Mit großer Mehrheit hatte der Stadtrat Ende November beschlossen, die Mindestgröße einer Fraktion künftig auf vier Mitglieder festzulegen. Als Folge verlieren Linke und AfD ihren Fraktionsstatus, da beide aktuell nur drei Mitglieder haben.

Aus Sicht des Gerichts verstößt die Änderung weder gegen höherrangiges Recht noch liege ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, zitiert die Stadt aus dem Gerichtsbeschluss. Die Festlegung einer Mindestgröße verfolge einen legitimen Zweck und erscheine unbedenklich.

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Erste Änderung war noch gescheitert

Der Änderungsantrag war von CSU, SPD, Grünen, FDP, ÖPD und Freier Allianz eingebracht worden. Laut den Initiatoren ging es darum, dass der Fraktionsstatus nicht weiter von mehr oder weniger zufälligen Veränderungen der Stärkeverhältnisse abhängen soll. Sie verwiesen zudem auf die Funktion einer Fraktion zur Koordination und Bündelung von Meinungen. Mit abnehmender Größe verliere dies zunehmend an Sinn.

Ein AfD-Stadtrat hatte im Herbst die Fraktion seiner Partei verlassen und so etwa bei Fragen zur Größe und Besetzung von Ausschüssen für Unklarheit gesorgt. Die AfD beklagte nach der Änderung einen Versuch, ihre Rechte im Stadtrat zu beschneiden. 

Eine erste Änderung der Mindestgröße von Fraktionen war noch an formalen Gründen gescheitert, da der Antrag zu kurzfristig auf der Tagesordnung gelandet war. Der nun gefällte Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich.

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