Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret hatte eine Frau gegen vier Kontrollen durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der Deutschen abgewiesen, der VGH als Berufungsinstanz gab ihr nun aber recht. Unmittelbare Folgen für die aktuell weiter stattfindenden Grenzkontrollen hat das Urteil indes nicht.
Die VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Schon einmal ähnliches Urteil
Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.
Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein ähnliches Urteil gefällt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen.
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