Für die Wahl ehrenamtlicher Richter für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof sollen künftig neue Regeln im Landtag gelten. Damit wollen CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD für die Zukunft verhindern, dass quasi zwangsläufig von der AfD benannte Kandidaten ans höchste bayerische Gericht gewählt werden - wie zuletzt im Januar geschehen. Deshalb brachten die anderen Fraktionen nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein, um das Wahlverfahren für die ehrenamtlichen Richter zu reformieren.
Die AfD wird in dem gesamten Dokument freilich nicht genannt. Vielmehr heißt es dort, die «Parlamentswirklichkeit» könnte nach bislang geltender Rechtslage dazu führen, dass letztlich die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs gefährdet werde.
Für die Wahl im Januar, die eigentlich eine Formalie ist, hatten alle Fraktionen im Landtag das Recht, Kandidaten zu benennen - also auch die AfD. Abgestimmt werden musste im Block. Nach längeren Diskussionen stimmten CSU und Freie Wähler für die Liste, auf der auch zwei AfD-Kandidaten plus zwei Stellvertreter standen. Die Regierungsfraktionen begründeten ihre Zustimmung zu der Vorschlagsliste mit der Sorge vor rechtlichen Unsicherheiten bei fehlenden Richtern, und dass das Gericht im Extremfall nicht arbeitsfähig sein könnte.