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Münchner Stadtrat weist Bürgerbegehren zu Hochhäusern zurück

Münchner Stadtrat weist Bürgerbegehren zu Hochhäusern zurück
München hat nur wenige hohe Gebäude - das hat Gründe. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa
Von: DieBayern.de News
In München soll ein neues Doppel-Hochhaus entstehen. Das wollen Gegner mit einem Bürgerentscheid verhindern. Doch nun hat der Stadtrat eine Entscheidung getroffen, die ihnen nicht schmecken dürfte.

In München wird es vorerst keinen Bürgerentscheid über ein umstrittenes Neubauprojekt mit zwei markanten Hochhäusern geben. Zwar hatten die Initiatoren eine ausreichende Anzahl von Unterschriften gesammelt. Doch die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung bewertete das Bürgerbegehren als rechtlich unzulässig, weshalb es die Vollversammlung nun mehrheitlich zurückwies.

Ob die zwei geplanten, bis zu 155 Meter hohen Zwillingstürme auf dem Areal um die denkmalgeschützte Paketposthalle tatsächlich gebaut werden, ist dennoch ungewiss: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Hochhausstop haben bereits angekündigt, im Falle einer Zurückweisung vor Gericht zu ziehen.

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Traditionelle Zurückhaltung

München ist bei Hochhäusern traditionell zurückhaltend. Bislang galt die Richtschnur, dass Gebäude maximal 100 Meter und damit in etwa so hoch wie die Türme der Frauenkirche, dem Wahrzeichen der Stadt, sein sollten. Im Zuge einer neuen Hochhausstudie entschied der Stadtrat 2023 jedoch, Hochhäuser in bestimmten Bereichen nicht grundsätzlich auszuschließen, sondern jeden Einzelfall nach festgelegten Kriterien zu prüfen. 

Am Hirschgarten sollen in den Zwillingstürmen und einem weiteren, 65 Meter hohen Hochhaus nun Gewerbe- und Büroflächen sowie 1.200 Wohnungen entstehen. Die alte Paketposthalle soll erhalten und für Freizeit- und kulturelle Angebote genutzt werden. Die Gegner des Projekts argumentieren, dass die geplanten Wolkenkratzer «der Dammbruch zur gesichtslosen Hochhausstadt» wären und wegen ihrer Anziehungskraft auf Spekulanten die Preise auf dem umkämpften Wohnungsmarkt weiter anheizten. 

Künftig soll Fragestellung früher rechtlich bewertet werden

Weil die Begründung der Verwaltung, warum das Begehren rechtlich unzulässig sei, für Nicht-Juristen schwer nachvollziehbar sein dürfte, will der Stadtrat für künftige Bürgerbegehren eine kostenfreie Beratungsmöglichkeit schaffen. Dort soll noch vor Beginn der Unterschriftensammlung die Zulässigkeit der Fragestellung geklärt werden.

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