Die Mindestpreise für Uber und Co. in München werden zum Fall für die Justiz. Am Verwaltungsgericht sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig, die seit dem 4. Juli gilt.
Seither müssen sich die Preise für die Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am Taxitarif orientieren, den die Stadt per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer.
Für Uber, Bolt und Co. sollen die «für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet» werden. Draus ergibt sich - bei Fahrten, die kurzfristiger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden - ein Grundpreis von künftig 5,13 Euro. Bis einschließlich sieben Kilometern beträgt der Kilometerpreis 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus 2,25 Euro. Bislang lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.