Drei Jahre nach der Flugblattaffäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger läuft gegen den Ex-Lehrer an der Schule des Freie-Wähler-Chefs ein Verfahren wegen der verbotenen Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Er soll bei einem Abitreffen im Juli 2023 einen Ausdruck des fraglichen Flugblatts herumgezeigt und Details aus seiner Tätigkeit im Disziplinarausschuss der Schule bzgl. des ehemaligen Schülers Hubert Aiwanger geäußert haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.
Ehemalige Schülerin stellte Strafanzeige gegen Ex-Lehrer
Auslöser des Ermittlungsverfahrens gegen den Ex-Lehrer ist den Angaben zufolge die Strafanzeige einer ehemaligen Schülerin des Abiturjahrgangs von 1998. Aiwanger selbst habe auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg aber keinen Strafantrag wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen gestellt. Daher werde der Straftatbestand nicht weiter verfolgt. Das Kultusministerium habe seinerseits aber eine Ermächtigung zur Verfolgung des Straftatbestandes der Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilt.
Erstes Verfahren im Juli 2024 aus Mangel an Beweisen eingestellt
Ein gegen den Lehrer laufendes Ermittlungsverfahren in der Flugblattaffäre war im Juli 2024 eingestellt worden. Ihm war vorgeworfen worden, ein antisemitisches Flugblatt mit menschenverachtenden Inhalten aus Aiwangers Schulzeit an die «Süddeutsche Zeitung» weitergegeben zu haben. Dieser Vorwurf konnte ihm im Ermittlungsverfahren aber nicht nachgewiesen werden.
Die Zeitung hatte aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes keine Angaben gemacht. Der Beschuldigte hatte die Aussage verweigert. Für den Ex-Lehrer sprach die Möglichkeit, dass die Zeitung auch aus einer Schülerarbeit von dem Pamphlet erfahren habe. Diese war in der KZ-Gedenkstätte Dachau archiviert.