Angesichts der ausufernden Streiks bei der Bahn und in anderen Bereichen fordert die CSU-Landtagsfraktion eine Reform des Streikrechts. Im Bereich der kritischen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen Streiks demnach an Bedingungen geknüpft werden: ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorab, eine Mindestfrist für die Ankündigung eines Streiks und verpflichtende Vereinbarungen der Tarifparteien zur Mindestversorgung und von Notdiensten.
«Klar ist: Streiken ist ein verfassungsrechtlich geschütztes hohes Gut», sagte Fraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. «Aber inflationäres Streiken schädigt das Ansehen unseres Landes und den Wirtschaftsstandort Deutschland.» Holetschek forderte deshalb: «Es müssen Grenzen gezogen werden, wenn das Leben der Menschen dauerhaft gestört ist sowie Lieferketten und Infrastruktur komplett lahmgelegt werden.» Neben einer verpflichtenden Schlichtung müsse es deshalb feste Fristen vor und zwischen neuen Streiks geben. «Zusätzlich müssen wir verpflichtende Vereinbarungen zur Mindestversorgung festsetzen und wesentliche Merkmale des Arbeitskampfes endlich gesetzlich kodifizieren.»