Bayern fordert von der neuen Bundesregierung eine grundlegende Reform der Finanzierungsvorschriften für Bahnprojekte. Mit ihrer Bundesratsinitiative wolle die bayerische Staatsregierung der seitens des Bundes und der Deutschen Bahn AG gelebten Praxis entgegentreten, «sämtliche Finanzierungslasten und auch Finanzierungsrisiken im Zusammenhang mit Schienenverkehrsprojekten auf Länder und Kommunen abzuwälzen», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München.
Bund soll mehr Planungskosten übernehmen
Zudem müsse der Bund laut Antrag die tatsächlichen Planungskosten der Projekte als zuwendungsfähige Kosten anerkennen. «Die bisherige Planungskostenpauschale ist nicht mehr auskömmlich. Die Differenzen können nicht länger von den Ländern oder Kommunen getragen werden», betonte die Staatskanzlei in München. Außerdem müsse der Fördersatz für Vorhaben zur Verwirklichung des Deutschlandtaktes, soweit diese nicht aus dem Bedarfsplan des Bundes finanziert werden, auf bis zu 90 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden. So könnte der Bund das Interesse an der vorrangigen Umsetzung dieser Maßnahmen erhöhen.
Darüber hinaus sieht der bayerische Antrag auch eine Änderung bei der Umsetzung von barrierefreien Ausbauten vor. Deren Umsetzung solle nicht mehr davon abhängig gemacht werden, dass die damit verbundenen erhöhten Betriebskosten etwa für Rolltreppen, Aufzüge oder Blindenleitstreifen von den Ländern getragen würden. Die Bahn müsse in die Lage versetzt und verpflichtet werden, Betriebs- und Kapitalkosten bei Ausbauvorhaben selbst zu tragen.
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