24 Parteien wollen bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar im Freistaat antreten. Dies teilte Landeswahlleiter Thomas Gößl in München mit. Ob die Parteien aber alle am Ende mit ihren Landeslisten dabei sein dürfen, ist noch nicht final entschieden. Erst am kommenden Freitag kommt der Landeswahlausschuss zu seiner ersten öffentlichen Sitzung zur Bundestagswahl in München zusammen.
Beschwerde gegen FDP-Landesliste?
Bei der Sitzung dürfte dann auch die FDP mit Spannung die Entscheidung zu ihrer Landesliste abwarten. Nach einem Bericht von «Table.Briefings» soll bei den Landeswahlleitern Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden eingelegt worden sein. In Bayern wollte der Landeswahlleiter die Vorwürfe vor der besagten Sitzung des Landeswahlausschusses nicht kommentieren: «Zu einzelnen Wahlvorschlägen können wir derzeit keine näheren Auskünfte erteilen.»
Dagegen hieß es von FDP-Bayern-Sprecher Fabio Gruber: «Wir beantragen, diese Beschwerde zurückzuweisen. Alle Anforderungen wurden erfüllt. Insofern sehen wir dieser Angelegenheit gelassen entgegen.» Dem Bericht zufolge soll auf den Nominierungsparteitagen gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden sein. Statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen, sollten die Delegierten handschriftlich «ja», «nein», «Enthaltung» oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben.