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Museum übergibt Fokker-Jagdflieger zur Raubgut-Prüfung

Museum übergibt Fokker-Jagdflieger zur Raubgut-Prüfung
Das aus den Beständen des Deutschen Museums stammende niederländische Fokker-Jagdflugzeug wurde früher in Schleißheim ausgestellt, hier im Vordergrund. (Archivbild) / Foto: Peter Kneffel/dpa
Von: DieBayern.de News
Wurde die Fokker D.VII von den Nazis illegal nach Deutschland gebracht oder war sie ein Geschenk? Die Herkunft der historischen Maschine bleibt ein Rätsel – die Forschung läuft.

Ein unter Raubgut-Verdacht stehendes historisches Flugzeug ist vom Deutschen Museum an das Nationale Militärmuseum der Niederlande übergeben worden. Wie das Deutsche Museum berichtete, wird das mehr als 100 Jahre alte Jagdflugzeug zunächst als Leihgabe für fünf Jahre dem niederländischen Museum zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit soll geklärt werden, ob es sich bei der Maschine um NS-Raubgut handelt.

Wie kam die Fokker einst nach Deutschland?

Die «Fokker D.VII» aus dem Ersten Weltkrieg war zuletzt in der Flugwerft Schleißheim bei München, einer Zweigstelle des Deutschen Museums. Von dort wurde das Flugzeug die rund 780 Kilometer in das niederländische Museum bei Soesterberg transportiert.

Beide Häuser wollen nun gemeinsam erforschen, ob die Maschine von den Nazis illegal nach Deutschland gebracht wurde. Es ist aufgrund der bisherigen Forschungen allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass die Fokker während der NS-Diktatur offiziell als Geschenk an den Hitler-Vertrauten Hermann Göring aus den Niederlanden nach Deutschland ging. US-Soldaten hatten die Maschine nach dem Zweiten Weltkrieg in einem Schuppen in Vilsbiburg in Niederbayern entdeckt.

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Sicher ist aufgrund von Lackresten, dass das Flugzeug einst ein niederländischer Marineflieger war. Später wurde die Fokker mit einem deutschen Tarnmuster übermalt.

Ob sich dieser Wissenschaftskrimi je ganz aufklären lasse, sei noch ungewiss, berichtete das Deutsche Museum. «Wir wollten die Fokker angesichts dieser unklaren Lage nicht einfach so weiter in der Flugwerft ausstellen», sagte Generaldirektor Michael Decker. «Eine Rückgabe auf Verdacht ist aber ebenfalls fragwürdig und nach den Maßstäben der deutschen Gesetzgebung auch nicht zulässig.» Deshalb sei die jetzige Lösung einer Leihgabe gewählt worden.

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