Der Musikrechteverwerter Gema geht gegen das nächste KI-Unternehmen vor. Die Gesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht. Sie wirft Suno vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs ohne Vergütung verarbeitet zu haben. In der Folge erzeuge das KI-Tool von Suno Inhalte, die Originalsongs wie «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5» oder «Cheri Cheri Lady» zum Verwechseln ähnlich seien, erklärte die Gema.
Suno bietet ein KI-Tool an, mit dem sich mit Hilfe einfacher Angaben (Prompts) Musikstücke erstellen lassen. Laut Gema kommen dabei aber Ergebnisse heraus, die «in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken» übereinstimmen. Die Gema leitet daraus ab, dass Suno «das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen».