Der Hopfenanbau in Deutschland ist immaterielles Kulturerbe. Zum Hopfenanbau gehören laut Mitteilung des bayerischen Heimat- und Staatsministeriums die Pflege der Pflanzen, der Bau und Unterhalt der Hopfengärten, die Ernte und Verarbeitung der Dolden sowie deren Vermarktung an die Brauwirtschaft. In Deutschland wird Hopfen hauptsächlich in der Hallertau, aber auch in den Anbaugebieten Tettnang, Spalt, Elbe-Saale und Bitburg angebaut. In München wurden bei einem Festakt elf von 21 Neuaufnahmen in das Unesco-Verzeichnis von Heimatminister Albert Füracker (CSU) gewürdigt.
Deutschland seit 2013 Vertragsstaat für Unesco-Verzeichnisse
Die Unesco stellt seit 2003 immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bisher sind 185 Staaten dem Unesco-Übereinkommen beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem bundesweiten Verzeichnis gibt es in Bayern auch ein eigenes Landesverzeichnis.
Die nächste Bewerbungsrunde für eine Aufnahme in beide Verzeichnisse startet erst im Jahr 2028.
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