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Vier Jahre und drei Monate für Missbrauch von Zwölfjähriger

Der Prozess fand im Strafjustizzentrum München statt. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Prozess fand im Strafjustizzentrum München statt. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa

Der jetzt verurteilte Mann war zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alt und hatte behauptet, in einer Beziehung mit dem Mädchen zu sein - das Gericht fand deutliche Worte.

Ein 29-Jähriger ist für den Missbrauch eines Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I befand den Mann unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 21 Fällen für schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ordnete aber die Fortdauer der Untersuchungshaft an. 

2023 hatten sich der damals 26-Jährige und die damals Zwölfjährige über soziale Medien kennengelernt. Im weiteren Verlauf traf er sich laut Gericht vielfach mit dem Mädchen und missbrauchte es. 

Der Angeklagte hatte im Prozess frühzeitig und umfassend gestanden, aber behauptet, eine Beziehung zu dem Mädchen geführt zu haben. Das Gericht stellte allerdings klar, dass Kinder unter 14 Jahren vom Gesetz umfassend vor sexuellen Handlungen geschützt seien - gerade auch Kinder, «die anfangen, sich im Rahmen ihrer beginnenden Pubertät für Sexualität zu interessieren, die neugierig sind oder sich in Gefahr begeben, sich ausprobieren», wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt. All das sei kindliches Verhalten, die Geschädigte treffe keine Mitverantwortung an den Taten.

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