Die gesetzlichen Regeln, die in Bayern den Einsatz einer Polizei-Software der US-Firma Palantir ermöglichen, sollen bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) teilte mit, mit weiteren Beteiligten eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Programms eingelegt zu haben. Die massenhafte Auswertung von Daten verletze unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, und das Fernmeldegeheimnis, argumentieren die Beschwerdeführer. Zuerst hatte die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Anfang 2023 in einem Urteil Leitplanken für den Einsatz solcher Analyse-Programme gesetzt - damals nach Beschwerden gegen die gesetzlichen Regeln dafür in Hessen und Hamburg. Bayerns Polizei arbeitete zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Software - seit knapp einem Jahr aber schon. Um den Einsatz zu ermöglichen, beschloss der Landtag im Sommer 2024 eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Gegen dessen Regelungen richtet sich nun die Verfassungsbeschwerde.