Das Urteil zum Mord an einem Würzburger Gastwirt im Jahr 1999 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der beiden Angeklagten zurückgewiesen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Würzburg. Damit habe die Entscheidung vom Juli 2025 Bestand. Zuvor hatte die «Main-Post» berichtet.
Die Landgerichtskammer hatte das Vater-Sohn-Duo nach der Erschießung des Gastwirts zu lebenslanger Haft verurteilt. Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft der heute 50 und 68 Jahre alten Männer. Zudem stellte das Gericht für beide die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.