Eineinhalb Jahre nach dem Dreifachmord an Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus im Landkreis Augsburg ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des 65-Jährigen verworfen. Der Sportschütze hatte drei verhasste Nachbarn mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet.
Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten Ende Juli 2024 zu lebenslanger Haft wegen dreifachen Mordes und wegen zweifachen versuchten Mordes verurteilt. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist die Freilassung des deutschen Staatsbürgers bereits nach 15 Jahren Gefängnis auf Bewährung erheblich erschwert.