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Urteil im Prozess gegen JVA-Mitarbeiter erwartet

Die beiden Angeklagten schwiegen zunächst. (Archivbild) / Foto: Britta Schultejans/dpa
Die beiden Angeklagten schwiegen zunächst. (Archivbild) / Foto: Britta Schultejans/dpa

Fesselten und traten JVA-Mitarbeiter eine nackte Frau? Mit diesen Vorwürfen befasst sich das Amtsgericht München - und es ist nicht der einzige Fall dieser Art in Bayern.

Sie sollen eine Frau an Händen und Füßen gefesselt und auf sie eingetreten haben, als sie nackt am Boden lag - jetzt könnte das Urteil gegen zwei wegen Körperverletzung angeklagte JVA-Mitarbeiter fallen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, eine Gefangene in der Frauenabteilung der JVA München-Stadelheim misshandelt zu haben. Kollegen der beiden hatten Vorwürfe erhoben, außerdem gab es Videoaufzeichnungen von der mutmaßlichen Tat. Und das mutmaßliche Opfer selbst betonte in ihrer Aussage vor Gericht: «Da war sehr viel Gewalt.»

Die Frau schilderte: «Es waren drei Männer. Zwei schlugen mich.» Einer habe zugesehen. «Er packte mich an den Haaren und schlug dann meinen Kopf auf den Boden», sagt sie. «Der andere trat mich mit seinen Füßen.» Die Angeklagten äußerten sich im Prozess nach Angaben ihrer Verteidiger nicht zu den Vorwürfen.

Laut Staatsanwaltschaft befand sich die Frau unbekleidet in einem besonders gesicherten Haftraum der Frauenabteilung der JVA München-Stadelheim. Die beiden Männer sollen auf sie losgegangen sein, obwohl sie «still, ruhig und unbekleidet im Schneidersitz in ihrer Zelle» gesessen habe, wie die Staatsanwältin in ihrer Anklage erklärte. 

Tritte mit dem Stiefel in den Intimbereich der Frau?

Einer der beiden Männer soll der Frau mit seinem Stiefel in den Intimbereich und in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ihr laut Ermittlern das Knie in die Rippen gerammt worden sein. Nach dem mutmaßlichen Übergriff wurde die Frau, die sich in mehreren Justizvollzugsanstalten psychisch extrem auffällig verhalten und Mitarbeiter mit Exkrementen beworfen haben soll, nach Angaben der Ermittler angezogen und erneut in ein anderes Gefängnis verlegt. 

Mutmaßliches Opfer: «Ich bin kein Engel»

«Ich bin kein Engel», hatte das mutmaßliche Opfer in ihrer Zeugenaussage vor Gericht angegeben. «Aber wenn ich etwas gegen das Gesetz tue, dann gehe ich ins Gefängnis.» Und das, so betont sie, sollte ihrer Ansicht nach auch für die Beamten gelten.

Dass sich der nun angeklagte Fall ausgerechnet in einem der sogenannten besonders gesicherten Hafträume zugetragen haben soll, erinnert an den Skandal um die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Dort sollen Häftlinge in diesen Sonderräumen nahezu systematisch und von der Anstaltsleitung gebilligt misshandelt worden sein. 

Inzwischen wurde auch in diesem Fall Anklage erhoben - und die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte laufen, wie Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im Rechtsausschuss des Landtags sagte. 

Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses, die bereits angeklagt wurden, werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück.

Gablingen-Skandal: 131 Fälle, 102 Opfer? 

Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. 102 Häftlinge seien Opfer gewesen. Auch im Gablinger Fall stehen die besonders gesicherten Hafträume im Fokus.

Aus diesem Skandal hat das Justizministerium inzwischen Konsequenzen gezogen und nun auch eine Gesetzesänderung angekündigt, die Ende April in den Landtag eingebracht werden soll. Demnach ist beispielsweise Fluchtgefahr kein Grund mehr für die Unterbringung in einem dieser Räume. Wenn jemand länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum festgehalten werden soll, muss ein Richter das künftig genehmigen. 

Auch über den Gesetzesvorschlag hinaus möchte Eisenreich weitere Maßnahmen umsetzen, die eine von ihm eingesetzte unabhängige Kommission in ihrem Ende 2025 vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt. Vorgeschlagen wird unter anderem die Einrichtung von «besonderen Schutzräumen» als milderer Variante zu den besonders gesicherten Hafträumen.  

Bessere Betreuung psychisch kranker Häftlinge

Außerdem soll die Zahl der Plätze in den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten erhöht werden, um psychisch auffällige Gefangene - wie beispielsweise auch das mutmaßliche Opfer in dem aktuell vor Gericht verhandelten Fall - besser betreuen zu können

Die Vorfälle in Gablingen seien aufgrund der mutmaßlichen Beteiligung der Anstaltsleitung «wirklich ein Ausnahmefall», betonte Eisenreich im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags. 

Ein Einzelfall? 

Wie viele Verfahren dieser Art gegen Justizvollzugsbeamte in Bayern insgesamt laufen oder in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, weiß das zuständige Ministerium nach eigenen Angaben nicht. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz lägen dazu keine statistischen Daten vor, heißt es dazu aus dem Ministerium. Eisenreich sagte im Ausschuss, die Mehrheit der Mitarbeiter im Strafvollzug verhalte sich tadellos. Aber: «Einzelne Übergriffe gibt's immer wieder.»

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