Die Anschuldigungen wogen schwer - doch das Gericht sieht sie nicht als erwiesen an: Das Amtsgericht München hat zwei Justizvollzugsbeamte von dem Vorwurf freigesprochen, eine Gefangene misshandelt zu haben. Vieles an dem Fall sei «im Unklaren geblieben», sagte der Richter. «Es gilt schlicht die Unschuldsvermutung.»
Das Gericht habe «ein erschreckendes Bild bekommen» von der damaligen Kommunikation und dem damaligen Umgang der JVA-Mitarbeiter untereinander. Und ob die Verletzungen der Insassin von Schlägen und Tritten der Angeklagten verursacht worden seien, das habe sich schlicht nicht feststellen lassen. Der Richter spricht von einer «Mauer des Schweigens» und auch von einem «falsch verstandenen Korpsgeist». Niemanden scheine zu interessieren, was geschehen sei. «Am Ende gab es eine Gefangene mit Verletzungen.» Aber was genau passiert sei, habe nicht geklärt werden können - trotz der Vernehmung von 13 Zeugen und einem Sachverständigen.