Das Urteil gegen einen Mann wegen Mordes am Lebensgefährten seiner Ex-Frau in Landsberg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) als unbegründet verworfen, teilte die Gerichtspressestelle in Halle mit.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte den Mann am 23. Mai 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Lebensgefährten seiner Ex-Frau heimtückisch getötet hatte.