Das Landgericht München I hat Amazon gemaßregelt: Das US-Unternehmen darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauern Werbespots auf Bildschirme und Displays schicken. Damit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage gegen Amazon gewonnen, wie das Gericht mitteilte. Amazon soll den Kunden nun ein «Berichtigungsschreiben» schicken.
Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor: «Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen», sagte ein Sprecher.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sprach von einem sehr wichtigen Urteil: «Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte.» Mitglieder hätten nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiter Anspruch auf Prime ohne Werbung - «und zwar ohne Mehrkosten».