Nach dem Tod eines Patienten infolge einer Zahnbehandlung ist der Mediziner zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach den 44 Jahre alten Zahnarzt der fahrlässigen Tötung schuldig.
Der Patient war wohl aufgrund der Gabe von Beruhigungsmitteln in der Praxis kollabiert und musste wiederbelebt werden. Er kam noch auf die Intensivstation des Augsburger Uniklinikums, wo er am Folgetag jedoch verstarb.
Richterin Andrea Hobert hielt dem Zahnarzt zugute, dass er dem Patienten bei seinen starken Zahnschmerzen helfen wollte. Es sei nachvollziehbar gewesen, dass der 44-Jährige so gehandelt habe. Aufgrund mehrerer Risikofaktoren des Patienten hätte der Zahnarzt jedoch nicht ohne Hinzuziehung eines Anästhesisten behandeln dürfen. Dies sei einfach zu gefährlich gewesen.