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Strafbefehl nach Erotikvideo aus Pflegeheim

Eine Pflegekraft soll in einem Heim heimlich ein Erotikvideo produziert haben. (Symbolbild) / Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Eine Pflegekraft soll in einem Heim heimlich ein Erotikvideo produziert haben. (Symbolbild) / Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Eine Pflegekraft soll während der Arbeitszeit erotische Aufnahmen angefertigt haben. Ein Bewohner ist darauf zu sehen. Das hat Folgen.

Eine Pflegekraft soll während ihrer Arbeit ein Erotikvideo in einem Pflegeheim im unterfränkischen Bad Neustadt aufgenommen haben, auf dem auch ein Heimbewohner zu sehen ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat das Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale Strafbefehl gegen die 39-Jährige erlassen, wie das Gericht mitteilte. Dieser sieht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro vor. 

Die Tat soll sich zwischen Dezember 2022 und März 2024 ereignet haben. Der kognitiv beeinträchtigte Heimbewohner soll nicht gewusst haben, dass er auf dem Pornovideo zu sehen ist, das die Frau live ins Internet übertragen haben soll.

Die Frau hat zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. In diesem Fall könnte es dann zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vor. 

Die 39-Jährige war früher auch in einer Pflegeeinrichtung im Raum Bad Kissingen tätig – und auch hier ermittelte die Polizei gegen sie wegen möglicher ähnlicher Taten. Dieses Ermittlungsverfahren sei aber eingestellt worden, weil keine dort gefertigten Videoaufnahmen festgestellt worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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