So gehen Gefängnisse mit Transmenschen um
Männer- oder Frauenabteilung? Die Unterbringung von Transmenschen stellt Gefängnisse vor Herausforderungen. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus Traunstein. Es müsse sich erst noch zeigen, wo die Angeklagte im Gefängnis besser aufgehoben sei, sagte der Vorsitzende Richter am dortigen Landgericht, nachdem er eine Ex-Polizistin und Transfrau wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Den ersten Teil ihrer U-Haft hatte die 55-Jährige nach Angaben ihres Anwalts Peter Dürr in der Frauenabteilung der JVA Bamberg verbracht, den zweiten - zu seinem Unverständnis - in der Männerabteilung der JVA München-Stadelheim. «Und das, obwohl es in Bamberg keinerlei Probleme gab.» Dies sei ein völlig anders gelagerter Fall als beispielsweise der von Neonazi Marla Svenja Liebich. Liebich gilt zwar offiziell als Frau, dennoch entschied die JVA in Chemnitz, dass sie in ein Männergefängnis gebracht werden sollte. 2025 war bekanntgeworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen, was Kritiker für eine Provokation hielten. Liebich war noch als Mann 2023 zu einer Haftstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Bei seiner Mandantin gehe es nicht um Provokation, betonte Dürr. Sie habe ihren Geschlechtseintrag schon vor vielen Jahren ändern und dabei noch eine sehr komplizierte Prozedur über sich ergehen lassen. Der Fall der Ex-Bundespolizistin macht also nicht nur wegen der Schwere der Tat bundesweit Schlagzeilen und weil eine Frau, die für Recht und Gesetz einstehen sollte, beides auf brutale Weise brach - er lenkt den Blick auch auf die Frage, wie Gefängnisse in Deutschland mit Menschen umgehen, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, mit trans- oder binären Personen. Denn das ist nicht einheitlich geregelt. «Die Entscheidung, welche Form der Unterbringung unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten am geeignetsten erscheint, wird von der JVA einzelfallbezogen getroffen», teilt das bayerische Justizministerium mit. «Dabei wird die betroffene Person beteiligt und der ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Dienst einbezogen.» Eine Personenstandsänderung, also die Änderung des Vornamens oder der Geschlechtszugehörigkeit, werde «hierbei ebenso berücksichtigt wie zahlreiche weitere Faktoren, etwa das geschlechtliche Zugehörigkeitsempfinden sowie bereits vorgenommene geschlechtsangleichende Maßnahmen». Wie der Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten betont, «sind die Persönlichkeit und die Bedürfnisse der betroffenen Gefangenen, die Erreichung des Vollzugsziels sowie die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen zu berücksichtigen». Der Deutschen Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) geht das nicht weit genug. Sie fordert schon seit langem grundsätzliche Regelungen für den Umgang mit trans- und nicht-binären Menschen in Gefängnissen. Diese sollten aus Sicht der Gesellschaft verbindlich festlegen, dass eine Unterbringung entsprechend ihrem geäußerten Geschlecht ermöglicht werden solle und nicht-binäre Personen nach Wunsch untergebracht werden könnten. Allerdings hält die Gesellschaft es nach Angaben von Sprecherin Jenny Wilken für sinnvoll, dass «Sexualstraftäter*innen ihre Haft zunächst in Einrichtungen entsprechend dem Geburtsgeschlecht antreten, denn hier bestehen etablierte Sicherheits- und Schutzkonzepte». Wie viele derartige Fälle es in Bayern gibt, weiß das Ministerium nach Angaben eines Sprechers nicht. Es lägen «hierzu keine Daten vor». «Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen werden trans- und intersexuelle Personen sowie Personen mit dem Personenstand "divers" oder ohne Personenstandseintrag regelmäßig in Einzelhafträumen untergebracht», heißt es aus dem Ministerium. «Den betroffenen Personen wird in der Regel die Möglichkeit eröffnet, in Abwesenheit anderer Inhaftierter zu duschen.» Im Fall der geständigen und verurteilten Polizistin hatte auch das Landgericht Traunstein von einer besonderen Haftempfindlichkeit gesprochen. Sie sei im Stadelheimer Männergefängnis heftigen Anfeindungen ausgesetzt, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er könne sich allerdings «vorstellen, dass es in der Frauenabteilung nicht viel anders ist». Wo sie besser aufgehoben sei, müsse sich zeigen. In jedem Fall: «Sie werden keine leichte Zeit vor sich haben.» Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenFrauenknast in Bamberg, Männerknast in München
Anwalt: Völlig anderer Fall als bei Neonazi Liebich
Ministerium: Einzelfallentscheidungen
Wie viele Fälle gibt es?